Auf dem Weg zur Zertifizierung können Sie folgende Personen / Institutionen unterstützen:
Berater
Hier finden Sie einige Kriterien, wie Sie einen guten Berater ermitteln können.
- Die Kontaktaufnahme sollte binnen 48 Stunden realisiert sein.
- Der Berater hört zu und hat nicht schon nach der Begrüßung ein Konzept.
- Er hat eine einschlägige Ausbildung im fokussierten Beratungsthema.
- Sie erhalten ein Angebot mit einer detaillierten Leistungsbeschreibung.
- Die Kosten sind transparent und aus dem Angebot ersichtlich.
- Er will Ihnen keine Software, sondern Know-how verkaufen.
- Er hat eine zeitliche Verfügbarkeit.
- Er hilft Kosten zu sparen und unterstützt Sie bei möglichen Förderungen.
- Sie erhalten einen überprüfbaren Projektplan, der alle Schritte enthält.
- Er berät neutral und hat sich nicht bereits auf bestimmte Zertifizierer fixiert.
- Er ist während des Projektes gut erreichbar (Rückruf binnen Tagesfrist).
- Er realisiert das Projekt so, dass er am Ende nicht mehr benötigt wird.
Was muss nicht sein?
- Der Berater muss nicht in Ihrer Nähe sein. Wichtiger ist, dass die Chemie stimmt.
- Abschlagszahlungen nach jedem Beratungstag.
- Eine schriftliche Beauftragung.
- Der Berater kann nur eine Branche bedienen.
Fordern Sie ein detailliertes Angebot an.
Förderstellen
Es gibt eine Vielzahl von Förderungen, die Ihnen bei der Einführung oder Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems helfen erleichtern. Es ist immer wichtig ausreichend Beratung in Anspruch zu nehmen.
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen durch Unternehmensberatungen:
In diesem Programm werden allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating gefördert. Darüber hinaus werden u. a. Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen von Unternehmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung durch demokrafieorientierte Personalkonzepte gefördert. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei dem BAFA.
Seit dem 01. Januar 2012 sind die Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatung geändert worden. Das Unternehmen muss seine Daten nun selbst mit Hilfe des Antragsmanagers eingeben, kann nach Eingabe der Grunddaten und einer unterschriebenen und eingescannten Unternehmererklärung aber einen Stellvertreter, z. B. den Berater benennen. Zur Antragstellung von staatlichen Fördermitteln für Unternehmensberatung beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle sind folgende Schritte zwingend zu beachten:
Über die unten aufgeführten Links gelangen Sie zu den notwendigen Informationen bzw. über den 2. Link gelangen Sie direkt zum Download des Antragmanagers (ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Antragstellung nicht mehr möglich).
Unternehmensberatung Förderung
Link Antragsmanager Unternehmensberatung |