Musterhandbuch Gesellschaftliche Verantwortung nach DIN ISO 26000:2021
Dieser Leitfaden ist für alle Unternehmen und Organisationen gedacht die sich ihrer Gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind und handeln wollen.
Zudem ist die Frage der großen Konzerne nach einer Regelung des Themas stark ansteigend. Es werden Nachweise eingeholt, dass die Gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen wird oder es müssen Konzernstandards übernommen und anerkannt werden.
Wer diesen Leitfaden umgesetzt hat, ist für jeden Standard in der freien Wirtschaft gerüstet.
Die Norm orientiert sich im Wesentlichen an den 7 Grundsätzen und den daraus abgeleiteten Handlungsfeldern.
Die Grundsätze:
- Rechenschaftspflicht (Grundsatz 1)
- Transparenz (Grundsatz 2)
- Ethisches Verhalten (Grundsatz 3)
- Achtung der Interessen von Anspruchsgruppen (Grundsatz 4)
- Achtung der Rechtsstaatlichkeit (Grundsatz 5)
- Achtung internationaler Verhaltensstandards (Grundsatz 6)
- Achtung der Menschenrechte (Grundsatz 7)
Aus den Grundsätzen wurden Handlungsfelder abgeleitet die mit Prioritäten versehen sind. Um die Forderungen praktikabel umzusetzen wurden weitere Hilfsmittel erstellt wie Unternehmenskodizes, Aushänge Schulungsunterlagen und vieles mehr.
Fast alle Dateien und Anforderungen sind bereits beschrieben mit einem Beispiel. So kann der / die Anwender/-in gleich ein gelebtes Beispiel einsehen. Der Leitfaden und alle Dateien entsprechen in ihrer Nummerierung und Struktur der DIN ISO 26000:2021. So finden Sie die Zuordnung zur Norm sehr leicht.
Die Handlungsfelder wurden mit Prioritäten versehen.
A = Wesentliche Auswirkungen
B = Übliche Auswirkungen (keine langfristigen Ziele)
C = Unerhebliche Auswirkungen (keine langfristigen Ziele, nur Informationen)
Ihr Vorteil
Mit diesem Leitfaden kann der Zeitaufwand für die Umsetzung minimiert werden. Alle Daten und Vorlagen stehen Ihnen auch in digitaler Form zur Verfügung und können für den unternehmensinternen Gebrauch ohne großen Aufwand verändert werden. Der Autor hat bereits einige Unternehmen in der Umsetzung beraten.
|