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Fragen Sie, wir antworten:
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Art und Umfang,
Höhe der Zuwendung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses der Beratungskosten.
Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und
Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung
gewährt.
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Bei allgemeinen Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach der Existenzgründung (Existenzaufbauberatungen) beträgt der Zuschuss 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,00 Euro.
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Bei den übrigen allgemeinen Beratungen, Umweltschutz- und Energieeinsparberatungen beträgt der Zuschuss 40 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,00 Euro.
Je Antragsteller können innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren,
ab Inkrafttreten dieser Richtlinie, insgesamt Zuschüsse bis zu folgenden
Höchstbeträgen gewährt werden:
- für Existenzgründungsberatungen bis zu 1.500,00 Euro.
- für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene
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- allgemeine Beratungen
- Umweltschutzberatungen (auch im Rahmen des Umweltaudit)
- Energieeinsparberatungen
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jeweils bis zu 1.500,00 Euro.
Vom Berater gewährte Rabatte oder Nachlässe auf die Beratungskosten
sind nicht zuschussfähig.
Werden Rabatte oder Nachlässe nachträglich gewährt, so ist
dies der Leitstelle vom Antragsteller unverzüglich mitzuteilen. Die Zuschussberechnung
erfolgt auf der Basis des entsprechend verminderten Rechnungsbetrages. Ergibt
sich danach ein geringerer Zuschuss, so ist die Differenz gegenüber dem
bereits ausgezahlten Zuschuss vom Antragsteller zurückzuerstatten. |
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