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      | Fragen Sie, wir antworten: |  |  |  | 
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| Bewilligungsvoraussetzungen Es können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen
  Beratern oder von Beratungsunternehmen (im folgenden Berater genannt) durchgeführt
  werden, die nachweislich über die für den Beratungsauftrag erforderlichen
  Fähigkeiten, über ausreichende berufliche Erfahrungen und über
  die notwendige Zuverlässigkeit verfügen und deren überwiegender
  Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatungen gerichtet ist.
  In begründeten Fällen kann die Bewilligungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung
für die Beratung durch einen nicht selbständigen Berater erteilen. |  |  |  
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  Im übrigen wird die Auswahl des Beraters dem Antragsteller   überlassen.  Es sind nur Beratungen förderfähig, die sich im Rahmen dieser Richtlinien   nach dem Beratungsauftrag richten. Beratungen sollen unternehmerische   Entscheidungen vorbereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie im   Zusammenhang damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in die Betriebspraxis   geben. Darüber hinaus sollen:   
  Existenzgründungsberatungen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und   Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens geben, insbesondere soll   geklärt werden, ob und auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer   tragfähigen Vollexistenz führen kann;  Umweltschutzberatungen die Unternehmen in den Stand versetzen, den   gestiegenen Umweltbelastungen, einem erhöhten Umweltbewusstsein und verschärften   Umweltvorschriften durch wirtschaftliche, technische und organisatorische   Maßnahmen Rechnung zu tragen;  Energieeinsparberatungen sich nach Inhalt und Ablauf an den VDI-Richtlinien   ,,Energieberatung für Industrie und Gewerbe" (VDI 3922) orientieren, soweit die   VDI-Richtlinien nicht den vorliegenden Förderrichtlinien widersprechen;  In diesem Rahmen sollen insbesondere die Energieverbrauchsschwerpunkte des   Unternehmens aufgezeigt und die vorgeschlagenen Einergieeinsparmaßnahmen nach   ihrer Wirtschaftlichkeit und den zu erwartenden Einsparerfolgen bewertet werden.   Entsprechend ist bei Beratungen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu   verfahren;  Inhalt und zeitlicher Ablauf der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse   in einem schriftlichen Beratungsbericht wiedergeben werden. Der Beratungsbericht   ist dem Antragsteller auszuhändigen.  Bei allgemeinen Beratungen, Umweltschutz- und Energieeinsparberatungen soll   der Beratungsbericht auf der Grundlage des Beratungsauftrages eine Analyse der   Situation des beratenen Unternehmens und der im einzelnen ermittelten   Schwachstellen und die konkreten Verbesserungsvorschläge sowie eine detaillierte   Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis enthalten.  Bei Existenzgründungsberatungen muss der Beratungsbericht eine umfassende   Prüfung des beabsichtigten Gründungsvorhabens beinhalten, insbesondere ob und   auf welche Weise das Vorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen   kann.  Die vom Berater durchgeführten Umsetzungen sind zusätzlich durch ein   Leistungsverzeichnis zu dokumentieren.  Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn das beratene Unternehmen oder   Existenzgründer als Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten   (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat und   dies durch Vorlage eines Kontoauszuges bzw. einer Barzahlungsquittung   nachgewiesen hat. |  |  |  |  
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