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Ausschlüsse von der Förderung

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen:

  • die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erlangung öffentlicher Hilfen zum Inhalt haben;

  • deren wesentlicher Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist;

  • die die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben;

  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen zum Inhalt haben;

  • mit überwiegenden Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten, sowie Tätigkeiten des laufenden Geschäftsbetriebes einschließlich des Managements auf Zeit;

  • die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot).

 

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