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Zuwendungsempfänger
/ Antragsberechtigte / Antragsberechtigte Unternehmen
a) Bei allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen:
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rechtlich selbständige Unternehmen aus den Bereichen der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Freien Berufe, die in der Bundesrepublik ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung haben und im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung die maßgebliche Umsatzgrenze nicht überschritten haben.
b) Bei Existenzgründungsberatungen:
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nicht selbständig tätige natürliche Personen, die sich durch Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik selbstständig machen wollen.
c) Bei Energieeinsparberatungen:
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Unternehmen nach a), sowie Unternehmen des Agrarbereichs, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik haben und im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung die nach Anlage 1 maßgebliche Umsatzgrenze nicht überschritten haben.
d) Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen:
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die im Mehrheitsbesitz (über 50 %) eines oder mehrerer anderer Unternehmen stehen oder an anderen Unternehmen mit Mehrheit beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen die maßgebliche Umsatzgrenze übersteigt;
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deren Inhaber oder mit Mehrheit beteiligte Gesellschafter andere rechtlich selbständige Unternehmen besitzen oder daran mit Mehrheit beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen die maßgebliche Umsatzgrenze übersteigt;
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an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind;
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sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind.
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