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      | Fragen Sie, wir antworten: |  |  |  | 
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| Gegenstand
    der Förderung Förderungsfähig sind:    
  Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und   organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue   Wettbewerbsbedingungen (allgemeine Beratungen).   Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung oder Übernahme einer   selbständigen gewerblichen oder wirtschaftsnahen freiberuflichen Existenz.   (Existenzgründungsberatungen).   Beratungen zur Bewältigung der sich für die Unternehmen aus dem Schutz der   Umwelt ergebenden Probleme, auch im Rahmen des Umweltaudit   (Umweltschutzberatungen).   Beratungen über wirtschaftliche, technische und organisatorische Probleme im   Zusammenhang mit einer sparsamen, rationellen und umweltverträglichen   Energieverwendung einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien   (Energieeinsparberatungen).   Zur Beratung zählt auch die Umsetzung in der Beratung erarbeiteter   Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen in die betriebliche Praxis   (z.B. Verhandlungen mit Dritten, Training von Firmenangehörigen), sofern die   Umsetzung nicht überwiegt.   Die Beratung muss sich auf bestehende oder zu gründende Unternehmen oder   wirtschaftsnahe, freiberufliche Existenzen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der   Bundesrepublik Deutschland beziehen. 
 
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