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Fragen Sie, wir antworten:
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Gegenstand
der Förderung
Förderungsfähig sind:
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Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen (allgemeine Beratungen).
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Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung oder Übernahme einer selbständigen gewerblichen oder wirtschaftsnahen freiberuflichen Existenz. (Existenzgründungsberatungen).
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Beratungen zur Bewältigung der sich für die Unternehmen aus dem Schutz der Umwelt ergebenden Probleme, auch im Rahmen des Umweltaudit (Umweltschutzberatungen).
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Beratungen über wirtschaftliche, technische und organisatorische Probleme im Zusammenhang mit einer sparsamen, rationellen und umweltverträglichen Energieverwendung einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien (Energieeinsparberatungen).
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Zur Beratung zählt auch die Umsetzung in der Beratung erarbeiteter Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen in die betriebliche Praxis (z.B. Verhandlungen mit Dritten, Training von Firmenangehörigen), sofern die Umsetzung nicht überwiegt.
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Die Beratung muss sich auf bestehende oder zu gründende Unternehmen oder wirtschaftsnahe, freiberufliche Existenzen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland beziehen.
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