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Gegenstand der Förderung

Förderungsfähig sind:

  • Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen (allgemeine Beratungen).

  • Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung oder Übernahme einer selbständigen gewerblichen oder wirtschaftsnahen freiberuflichen Existenz. (Existenzgründungsberatungen).

  • Beratungen zur Bewältigung der sich für die Unternehmen aus dem Schutz der Umwelt ergebenden Probleme, auch im Rahmen des Umweltaudit (Umweltschutzberatungen).

  • Beratungen über wirtschaftliche, technische und organisatorische Probleme im Zusammenhang mit einer sparsamen, rationellen und umweltverträglichen Energieverwendung einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien (Energieeinsparberatungen).

  • Zur Beratung zählt auch die Umsetzung in der Beratung erarbeiteter Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen in die betriebliche Praxis (z.B. Verhandlungen mit Dritten, Training von Firmenangehörigen), sofern die Umsetzung nicht überwiegt.

  • Die Beratung muss sich auf bestehende oder zu gründende Unternehmen oder wirtschaftsnahe, freiberufliche Existenzen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland beziehen.



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