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      | Fragen Sie, wir antworten: |  |  |  | 
  
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| Sonstiges / Subventionserhebliche
  Tatsachen / Inkrafttreten / Übergangsregelung   Subventionserhebliche Tatsachen  Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des Paragraphen 264 des Strafgesetzbuches
sind im Zuschussantrag bezeichnet.  Inkrafttreten, Übergangsregelung   
Diese Richtlinien treten am 01. Januar 2002 in Kraft. Sie gelten für die ab   diesem Zeitpunkt begonnenen Beratungen. |  |  |  
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Gleichzeitig treten die ,,Richtlinien über die Förderung von   Unternehmensberatungen vom 26. Juni 1997 (BAnz. S. 8745)" außer Kraft. Für   Beratungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2001 begonnen worden sind,   gelten noch die vorgenannten Richtlinien. |  |  |  |  
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