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Umsatzgrenzen
für die Förderung von Beratungen
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Die Umsätze beziehen sich jeweils auf ein volles Geschäftsjahr. War ein Unternehmen noch kein volles Geschäftsjahr tätig, so ist zur Ermittlung des Jahresumsatzes der durchschnittliche Monatsumsatz zu errechnen und mit 12 zu multiplizieren.
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Für gewerbliche Unternehmen, die in mehreren Wirtschaftsbereichen tätig sind (Mischbetriebe), gilt die günstigere Umsatzgrenze.
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Als Umsatz gelten die Umsatzerlöse ohne Umsatzsteuer und Verbrauchssteuern nach Abzug von Preisnachlässen und zurückgewährten Entgelten.
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Im Gastgewerbe zählen auch die im Rechnungsendbetrag enthaltenen Kosten der Bedienung zum Umsatz.
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Im Verkehrsgewerbe bleiben der Handelseinsatz, Fremdleistungen und andere durchlaufende Posten unberücksichtigt.
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Im Reisebürogewerbe, bei Handelsvertretern und Handelsmaklern, sowie bei Bauträgergesellschaften gilt als Umsatz die Bruttoprovision ohne darin enthaltene Umsatzsteuer, jedoch zuzüglich der nach Nummer 3 dieser Erläuterungen zu ermittelnden Umsatzerlöse aus Eigengeschäften. Bei Eigenveranstaltungen von Reisebüros bleiben Fremdleistungen und andere durchlaufende Posten unberücksichtigt.
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